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USV-Ausstattung von Tunnelbetriebsräumen

Ausstattung von Tunnelbetriebsräumen

Der Betrieb von Tunneln unterliegt besonderen Sicherheitsrichtlinien. Das gilt auch für die Stromversorgung. Um diese abzusichern hatte das AKI Team sehr spezielle Anforderungen zu erfüllen.

An der Tunneleinfahrt springt die Ampel auf Rot. Eine mögliche Ursache: ein Stromausfall bei der Tunnelversorgung. Automatisch sperrt das Sicherheitssystem den Tunnel.

Jede Einhausung, die länger als 80 Meter ist, gilt laut DIN1076 als Tunnel. Jeder Tunnel verfügt über zwei Betriebsräume, in denen die technischen Betriebseinrichtungen untergebracht sind. Tunnel gelten als „besonders kritische Straßenabschnitte, die hohe Anforderungen an die Verkehrs- und Betriebssicherheit erfüllen müssen.“* Diese sind in den „Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT)“ geregelt.

Um die ständige Verfügbarkeit der Systeme auch bei Stromausfall sicherzustellen, stattet AKI Power Systems seit 2012 in Hessen aber auch bundesweit Tunnelbetriebsräume mit USV-Anlagen und Batterien aus.

„Wichtig bei der Ausstattung von Tunneln ist es, einen genauen Überblick über die Gegebenheiten vor Ort zu haben“, erklärt Steff Kiene, Geschäftsführer bei AKI Power Systems. Denn in beengten Verhältnissen den Platz für die Batterien richtig zu berechnen ist nicht unbedingt trivial. Zudem ist es bei Installation und Inbetriebnahme wichtig, zu vermeiden, dass das Alarmsystem auslöst und den Tunnel sperrt. Denn das kann – gerade auf Autobahnen – beträchtliche Verkehrsbehinderungen auslösen.

Bei Tunnelprojekten arbeitet AKI Power Systems im Verbund mit Elektro Generalunternehmern. „In der Ausschreibungsphase fügen wir unsere Angebote nahtlos in die Ausschreibungsunterlagen unserer Partner ein. In der Umsetzung interagieren wir mit unseren Partnern als ein Team“, betont Steff Kiene.

* Quelle: Bayrisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr

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