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Haben Sie schon mal über einen Notfallplan nachgedacht?

Für viele unserer Kunden haben wir über die Jahre Notfallpläne erarbeitet. Eine Maßnahme, die sich bewährt hat und die wir auch heute empfehlen. 

Der Wandel, den die Informations- (IT) und Telekommunikationstechnik (TK) in den letzten 30 bis 40 Jahre durchgemacht hat, wirkt sich heute in extremer Weise auf moderne Anwendungen aus. In den meisten Büros hatte Anfang der 70er Jahre ein einstündiger Stromausfall am Vormittag oder frühen Nachmittag schlimmstenfalls das Versagen der Kaffeemaschine zur Folge. Heute bedeutet ein einstündiger Ausfall der IT- oder TK-Systeme (z. B. durch Stromausfall) als Minimum für fast alle Unternehmen eine deutlich merkbare Beeinträchtigung des normalen Geschäftsablaufes. Man denke vergleichsweise an eine Störung durch eine Softwareblockierung oder den Zeitaufwand zur Neuorientierung nach einem Software-Update.

Fallen die IT- und TK-Systeme länger aus, z. B. durch Wasserrohrbruch, Raucheinwirkung durch Brand, Löschwassereinfluss usw., kann das einen Betriebsablauf äußerst stark beeinträchtigen und hemmen. Solch ein Vorfall kann das Unternehmen sogar bis an den Rand des Ruins führen. Am schlimmsten trifft es jedoch eine Firma, wenn durch einen Schaden die regelmäßig benutzten, alltäglichen Daten wie Adressen, Bestelldaten, Abrechnungsdaten usw. aus den Datenbanken des Unternehmens nicht zur Verfügung stehen.

Um den wirklichen und nicht den vermeintlichen Gefahren der IT-/TK-Systeme vorzubeugen, wird die Erarbeitung eines entsprechenden Notfallkonzeptes empfohlen, das den Anforderungen gerecht wird.

Dieses Notfallkonzept muss sich mindestens folgende “überlebenswichtigen” Fragenstellen:

• Welche sind die wichtigsten EDV-Verfahren?

• Welche Hardware ist für die wichtigsten EDV-Verfahren mindestens erforderlich?

• Welcher Platzbedarf wird für diese Hardware benötigt?

• Welche Infrastruktur wird für diese Hardware benötigt?

• An welchem Standort sind die Voraussetzungen gegeben, bzw. wo können diese Voraussetzungen geschaffen werden?

• Steht die aktuelle Datensicherung auch zu allen Zeiten zur Verfügung?

• Wer übernimmt im Notfall welche Aufgaben (Stellvertreterregelungen)?

• Wer sorgt für die “Pflege” des Notfallplans?

Weiterhin muss der Notfallplan regelmäßig geübt werden.

Als Faustregel gilt:

• Wenn das erste Konzept fertig ist, einen so genannten “Schreibtischtest” durchführen.

• Als Nächstes eine Notfallübung unter kontrollierten Bedingungen durchführen (Schwachlastzeiten der EDV, z. B. amstagabends)

• Als Nächstes eine Notfallübung im “Normalbetrieb” durchführen.

• Als letzte Vorbereitung eine Übung für den Ernstfall durchführen, ohne den Zeitpunkt mit den Beteiligten abzustimmen.

Selbstverständlich müssen alle Erkenntnisse (positive wie negative) für die Zukunft im Notfallplan berücksichtigt werden.

Das alles kostet zwar Zeit, Mühe und Geld. Aber wenn ein Schadensfall eintritt, ist alles zusammengenommen preisgünstiger, als unvorbereitet in eine Katastrophe zu schlittern, an deren Ende möglicherweise die Schließung steht. Handeln Sie mit unserem Sicherheitsberater eine Vereinbarung aus, vergleichbar mit einer regelmäßigen Sicherheitsprüfung für Ihren Wagen – einen Vertrag zur regelmäßigen Prüfung der EDV-Sicherheit, den „Sicherheitswartungsvertrag “. Dies ist nach unseren Erfahrungen die kostengünstigste Variante, die zweckmäßige und anwendbare Sicherheit auf einem sinnvollen Stand zu halten.

Wenn Sie mehr über einen Notfallplan wissen möchten, so rufen Sie einfach an: 06162/5227 oder 06162/5228, oder schreiben Sie eine Mail an info@aki-usv.com.

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